Wir beraten Sie hinsichtlich der Umsetzung der VDI 2047-2 Kühlturm Richtlinie bei Ihrer Verdunstungskühlanlage und bieten Mitarbeiterschulungen an.
In der VDI 2047 sind die baulichen, technischen und organisatorischen Anforderungen für einen hygienisch einwandfreien Betrieb von Verdunstungskühlanlagen definiert. Jeder Betreiber einer Verdunstungskühlanlage ist verpflichtet, das Risiko aus deren Betrieb durch Einhaltung der VDI 2047 zu minimieren.
Verdunstungskühlanlagen werden u. a. eingesetzt, um Wärmelasten aus technischen Prozessen wirtschaftlich abzuführen. Unter ungünstigen Bedingungen können Rückkühlwerke mit ihren Kühltürmen aber Quellen für luftgetragene Keime wie Legionellen sein und diese über Wassertröpfchen (Aerosole) an die Umwelt abgeben. Vom Menschen eingeatmet können Legionellen schwere Lungenentzündungen verursachen, die in 10-15% aller Fälle tödlich enden.
Wir beraten Sie bei Umsetzung der VDI 2047 in Ihrer Verdunstungskühlanlage. Das gilt sowohl für die Planung wie auch die Erstellung, den Betrieb und die Instandhaltung.
In regelmäßigen Abständen führen wir Mitarbeiterschulungen zum Thema durch: Dabei erfahren Sie alles Wissenswerte über die Sicherstellung des hygienegerechten Betriebes Ihrer Verdunstungskühlanlage nach der VDI Richtlinie 2047. Sie lernen fundiert und praxisnah, die Vorgaben der 42. BimSchV in Ihrem Betrieb umzusetzen.
Vereinbaren Sie einfach einen unverbindlichen Gesprächstermin mit unseren Spezialisten oder lassen Sie sich ein Angebot erstellen.
Die VDI 2047-2 Kühlturm Richtlinie gilt für bestehende und neu zu errichtende Verdunstungskühlanlagen und -apparate, bei denen Wasser verrieselt oder versprüht wird oder anderweitig in Kontakt mit der Atmosphäre kommen kann, mit Ausnahme von Naturzugkühltürmen mit einer thermischen Leistung von mehr als 200 MW.
Dabei ist es unerheblich, ob das Kühlwasser als Kühlmedium im Prozess direkt eingesetzt wird oder die Prozesswärme über Wärmeübertrager aus einem Primärkühlkreislauf auf einen Wasserkühlkreislauf übertragen wird.
Anlagen und Apparate, bei denen Kondenswasserbildung durch Taupunktunterschreitung möglich ist, werden nicht behandelt, z.B. solche mit Kaltwassersätzen. Die Richtlinie gilt nicht für Wärmeübertrager im Trockenbetrieb.
Quelle: VDI 2047 Blatt 2 „Rückkühlwerke; Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen (VDI-Kühlturmregeln)“